Fi-Lo GmbH · Emmelshausen · Datenschutzbeauftragter mit TÜV-Zertifikat von 2018

Ihr externer Datenschutzbeauftragter

Persönlich für Betriebe im Hunsrück, in Koblenz und an der Mosel. Wir begleiten kleine Unternehmen, Praxen, Handwerk, Vereine und Kanzleien im Datenschutz – verständlich und zum Festpreis.

  • Datenschutzbeauftragter (TÜV), Zertifikat erworben 2018
  • Persönlich vor Ort im Umkreis von 100 km
  • Unternehmen ab 89 €, Vereine ab 49 € netto/Monat
Schreibtisch eines Datenschutzberaters mit Blick auf die Hügel des Hunsrücks
Warum das Thema nicht warten sollte

Die DSGVO gilt für jeden Betrieb, nicht nur für Konzerne.

20

Personen reichen

Ab in der Regel 20 Personen, die ständig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht. Es zählen Köpfe statt Vollzeitstellen. Je nach Verarbeitung kann die Pflicht auch früher bestehen.

72 h

Bei einer Datenpanne

Ein verlorenes Handy, eine falsch versendete E-Mail: Meldepflichtige Datenschutzverletzungen sind unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden an die Aufsichtsbehörde zu melden.

4 %

Bußgeldrahmen

Je nach Verstoß sieht die DSGVO Bußgelder bis zu 20 Mio. € oder bei Unternehmen bis zu 4 % des weltweiten Vorjahresumsatzes vor – maßgeblich ist der höhere Betrag. Hinzukommen können Schadensersatzforderungen und Vertrauensverlust.

Leistungen

Alles, was Ihr Betrieb für den Datenschutz braucht.

Ein Ansprechpartner für die gesetzliche Rolle, die Dokumentation und die Schulung Ihres Teams. Sie konzentrieren sich auf Ihre Arbeit.

Berater schreibt Notizen in ein Notizbuch, im Hintergrund die Landschaft des Hunsrücks
Ihr Ansprechpartner

Persönlich betreut. Verständlich beraten.

Fi-Lo verbindet persönliche Datenschutzberatung mit eigener unternehmerischer Erfahrung. Ihr fester Ansprechpartner ist Geschäftsführer und Datenschutzbeauftragter (TÜV) unter Einbeziehung der EU-DSGVO; das Zertifikat hat er 2018 erworben. Wir kennen die Herausforderungen kleiner Betriebe: wenig Zeit, kein IT-Team und Verantwortung für den Umgang mit Daten. Deshalb erklären wir verständlich, setzen klare Prioritäten und begleiten Sie bei der Umsetzung.

  • Persönliche Betreuung statt wechselnder Hotline
  • Vor-Ort-Termine in Rhein-Hunsrück, Koblenz, Mosel, Nahe und Rheinhessen
  • Klare Sprache statt Paragrafen-Deutsch
  • Reguläre Laufzeit: 12 Monate
Branchen

Wir kennen die Besonderheiten Ihrer Branche.

So starten wir

In drei Schritten zu einem klaren Datenschutzplan.

1

Erstgespräch

15 Minuten am Telefon, kostenlos. Wir klären, ob eine Pflicht besteht und welches Paket passt.

2

Bestandsaufnahme

Vor Ort oder per Video sehen wir uns Abläufe, IT und Unterlagen an. Sie erhalten einen klaren Maßnahmenplan.

3

Laufende Betreuung

Wir werden Ihr benannter Datenschutzbeauftragter, melden uns bei der Aufsichtsbehörde und sind bei jeder Frage erreichbar.

Preise

Festpreise, die man vorher kennt.

Unternehmen starten ab 89 € netto im Monat, gemeinnützige Vereine ab 49 €. Die reguläre Laufzeit beträgt 12 Monate, die Einrichtung einmalig 190 €. Bei 24 Monaten Laufzeit entfällt die Einrichtungsgebühr. Alle Preise zzgl. 19 % USt.

Paket für netto / Monat
Verein gemeinnützige Vereine 49 €
Basis bis 10 Mitarbeitende 89 €
Standard 11 bis 25 Mitarbeitende sowie Praxen und Kanzleien bis 25 Mitarbeitende (außer MVZ) 149 €
Komfort 26 bis 50 Mitarbeitende sowie MVZ 249 €
Landschaft des Hunsrücks mit Dorf im Morgennebel
Region

Aus dem Hunsrück für die Region.

Unser Büro liegt in Emmelshausen, zwischen Rhein und Mosel. Von hier erreichen wir Betriebe in Boppard, Simmern und Kastellaun in unter 30 Minuten, Koblenz und Cochem in rund einer halben Stunde, Mainz, Bingen und Bad Kreuznach in etwa einer Stunde.

Rhein-Hunsrück-Kreis · Koblenz & Mittelrhein · Cochem & Mosel · Bad Kreuznach & Nahe · Mainz, Bingen & Rheinhessen

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Ab wann muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Eine Benennung ist erforderlich, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten (§ 38 BDSG). Unabhängig von der Personenzahl kann die Pflicht insbesondere bei einer erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung, geschäftsmäßiger Verarbeitung zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung sowie für Markt- oder Meinungsforschung bestehen. Nach Art. 37 Abs. 1 DSGVO gilt sie außerdem, wenn die Kerntätigkeit eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von Personen erfordert oder in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Datenkategorien beziehungsweise von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten besteht.

Zählen Teilzeitkräfte, Azubis und Ehrenamtliche mit?

Ja. Es zählen Köpfe, nicht Vollzeitstellen. Mitgezählt werden alle, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten am Computer, Tablet oder Smartphone arbeiten, also auch Teilzeitkräfte, Auszubildende, Aushilfen und im Verein Ehrenamtliche.

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter bei Fi-Lo?

Gemeinnützige Vereine ab 49 € netto im Monat. Unternehmen im Basispaket bis zehn Mitarbeitende ab 89 €, Standard bis 25 Mitarbeitende 149 € und Komfort bis 50 Mitarbeitende 249 € netto im Monat. Praxen und Kanzleien starten im Standardpaket bei 149 €; MVZ gehören zum Komfortpaket. Zzgl. 19 % USt. und bei zwölf Monaten Laufzeit einmalig 190 € netto Einrichtung. Alle Konditionen finden Sie auf der Preisseite.

Kommen Sie auch persönlich vorbei?

Ja. Wir sitzen in Emmelshausen im Hunsrück und betreuen Betriebe im Umkreis von rund 100 km persönlich vor Ort, von Koblenz über Cochem und Bad Kreuznach bis Mainz. Vieles lässt sich zusätzlich per Telefon oder Videocall erledigen.

Wir haben weniger als 20 Mitarbeiter. Brauchen wir trotzdem Unterstützung?

Auch unter 20 Personen kann eine Benennungspflicht bestehen. Ist keine Benennung erforderlich, bleiben die für Ihre Verarbeitung geltenden Datenschutzanforderungen bestehen. Dazu gehören insbesondere angemessene Sicherheitsmaßnahmen, erforderliche Datenschutzhinweise, Betroffenenrechte und die Prüfung von Datenpannen. Ein Verarbeitungsverzeichnis ist bei regelmäßigem Umgang mit Kunden-, Beschäftigten- oder Patientendaten in der Regel erforderlich. AV-Verträge benötigen Sie, soweit tatsächlich Auftragsverarbeitung vorliegt. Wir unterstützen Sie bei der Bestandsaufnahme und Umsetzung.

Alle Fragen und Antworten



Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

15 Minuten am Telefon: Wir klären, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen und was er Sie kosten würde. Unverbindlich.