Branche · Beratung & Dienstleistung
Datenschutz für Kanzleien, Steuerberater und Agenturen
Rechtsanwälte, Steuerberater, Versicherungsmakler, Immobilienbüros, Werbe- und Webagenturen: Wer mit Mandanten- oder Kundendaten arbeitet, wird an seinem Umgang mit Vertraulichkeit gemessen. Wir sorgen für eine Dokumentation, die auch einer kritischen Mandantenfrage standhält.
- TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter
- Persönlich vor Ort im Umkreis von 100 km
- Festpreis ab 49 € im Monat

Braucht Ihre Kanzlei oder Agentur einen Datenschutzbeauftragten?
Auch Kanzleien und Agenturen müssen ab in der Regel 20 Personen, die ständig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten benennen (§ 38 BDSG). In Kanzleien erreicht man diese Zahl mit Berufsträgern, Fachangestellten und Auszubildenden oft schneller als gedacht.
Agenturen, die für ihre Kunden Websites, Newsletter, Tracking oder Social-Media-Kampagnen betreuen, sind zusätzlich häufig Auftragsverarbeiter und brauchen saubere Verträge in beide Richtungen.
Wichtig: Auch ohne Benennungspflicht gelten alle Pflichten der DSGVO. Bei einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde oder nach einer Beschwerde müssen Sie nachweisen können, dass Sie sie erfüllen.
Worauf es in Ihrer Branche ankommt
Berufsgeheimnis und DSGVO
Verschwiegenheitspflicht nach BRAO, StBerG oder § 203 StGB im Zusammenspiel mit der DSGVO, insbesondere bei externen Dienstleistern.
Cloud und Kanzleisoftware
DATEV, RA-MICRO, Microsoft 365, Cloud-Speicher: Auftragsverarbeitung und Drittlandtransfer richtig dokumentiert.
Sichere Kommunikation
beA, verschlüsselte E-Mail, Mandantenportale und Videokonferenzen.
Agenturen als Auftragsverarbeiter
AV-Verträge mit Ihren Kunden, Unterauftragsverarbeiter und Hosting.
Tracking und Marketing
Consent-Management, Analytics, Pixel und Newsletter, für Ihre eigenen und die Websites Ihrer Kunden.
Homeoffice
Regeln für das mobile Arbeiten, Bildschirmsperre, Ausdrucke und private Geräte.
Fragen aus der Praxis
Brauchen Steuerberater einen AV-Vertrag mit ihren Mandanten?
Bei der klassischen Steuerberatung handelt der Steuerberater eigenverantwortlich, ein AV-Vertrag ist dann nicht nötig. Für die reine Lohn- und Gehaltsabrechnung wird das teils anders gesehen, seit 2020 regelt § 11 StBerG die Verarbeitung aber ausdrücklich. Wir prüfen Ihre Konstellation.
Dürfen wir Microsoft 365 in der Kanzlei nutzen?
Grundsätzlich ja, wenn Konfiguration, Verträge und Berufsgeheimnis berücksichtigt werden, etwa durch die Verpflichtung des Dienstleisters nach § 43e BRAO bzw. § 62a StBerG und eine sorgfältige Einstellung der Datenübermittlungen.
Wir sind eine kleine Webagentur. Was müssen wir beachten?
Vor allem saubere AV-Verträge mit Kunden und Hostern, ein Verzeichnis Ihrer Verarbeitungstätigkeiten und klare Prozesse für Zugangsdaten. Gern beraten wir auch zu den Websites Ihrer Kunden.
Was kostet die Betreuung?
Kanzleien und Agenturen bis 10 Mitarbeitende 89 € im Monat, bis 25 Mitarbeitende 149 €, netto.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
15 Minuten am Telefon: Wir klären, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen und was er Sie kosten würde. Unverbindlich.