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FAQ

Häufige Fragen zum Datenschutzbeauftragten

Die wichtigsten Antworten zu Pflicht, Kosten, Aufgaben und Ablauf. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an.

  • TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Persönlich vor Ort im Umkreis von 100 km
  • Festpreis ab 49 € im Monat
Was macht ein Datenschutzbeauftragter?

Er unterrichtet und berät das Unternehmen und die Beschäftigten zu ihren Datenschutzpflichten, überwacht die Einhaltung der DSGVO, schult die Mitarbeitenden, berät bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, arbeitet mit der Aufsichtsbehörde zusammen und ist Anlaufstelle für Betroffene (Art. 39 DSGVO).

Ab wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

Wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten (§ 38 BDSG), wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist, bei geschäftsmäßiger Datenübermittlung oder Markt- und Meinungsforschung oder wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten besteht (Art. 37 DSGVO).

Wer zählt zu den 20 Personen?

Alle, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten an Computer, Tablet oder Smartphone arbeiten: Angestellte, Teilzeitkräfte, Auszubildende, Praktikanten, freie Mitarbeitende und im Verein Ehrenamtliche. Gezählt werden Köpfe, nicht Vollzeitstellen.

Was passiert, wenn kein Datenschutzbeauftragter benannt ist, obwohl es Pflicht wäre?

Die Aufsichtsbehörde kann ein Bußgeld verhängen, für Verstöße gegen Art. 37 bis 39 DSGVO bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. In der Praxis fällt das Fehlen meist bei einer Beschwerde oder Datenpanne auf.

Darf der Geschäftsführer selbst Datenschutzbeauftragter sein?

Nein. Geschäftsführung, Inhaber und in der Regel auch IT- und Personalleitung haben einen Interessenkonflikt, weil sie sich selbst kontrollieren müssten.

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

Bei Fi-Lo ab 49 € im Monat für Vereine, ab 89 € im Monat für Betriebe bis 10 Mitarbeitende, 149 € bis 25 und 249 € bis 50 Mitarbeitende, jeweils netto. Alle Details auf der Preisseite.

Wie lange dauert es, bis wir einen Datenschutzbeauftragten haben?

Die Benennung ist nach Vertragsschluss sofort möglich. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde übernehmen wir in der Regel innerhalb einer Woche.

Was müssen wir bei einer Datenpanne tun?

Sofort Ihren Datenschutzbeauftragten informieren. Meldepflichtige Verletzungen müssen innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden (Art. 33 DSGVO), bei hohem Risiko auch die Betroffenen (Art. 34 DSGVO). Wir bewerten den Fall und übernehmen die Formulierung.

Arbeiten Sie auch per Video oder Telefon?

Ja. Vieles lässt sich telefonisch, per E-Mail oder Videocall klären. Für Bestandsaufnahmen, Audits und Schulungen kommen wir gern persönlich vorbei.

Welche Region betreuen Sie?

Von Emmelshausen aus den Umkreis von rund 100 km: Rhein-Hunsrück-Kreis, Koblenz und Mittelrhein, Cochem und Mosel, Bad Kreuznach und Nahe, Mainz, Bingen und Rheinhessen.

Sind Sie an eine Schweigepflicht gebunden?

Ja. Der Datenschutzbeauftragte ist nach Art. 38 Abs. 5 DSGVO und § 6 Abs. 5 BDSG zur Verschwiegenheit verpflichtet. Für Berufsgeheimnisträger wie Ärzte und Anwälte verpflichten wir uns zusätzlich nach § 203 StGB.

Brauchen wir trotz Datenschutzbeauftragtem noch etwas zu tun?

Ja, die Verantwortung bleibt beim Unternehmen. Wir sorgen aber dafür, dass Sie genau wissen, was zu tun ist, und erledigen den Großteil der Dokumentation mit Ihnen gemeinsam.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

15 Minuten am Telefon: Wir klären, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen und was er Sie kosten würde. Unverbindlich.