Leistung
Externer Datenschutzbeauftragter für kleine und mittlere Betriebe
Wir übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene Rolle des Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG. Fachkundig, unabhängig und persönlich erreichbar, für Betriebe in Rhein-Hunsrück, Koblenz, an der Mosel, Nahe und in Rheinhessen.
- Datenschutzbeauftragter (TÜV), Zertifikat erworben 2018
- Persönlich vor Ort im Umkreis von 100 km
- Unternehmen ab 89 €, gemeinnützige Vereine ab 49 € netto/Monat

Wann Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen
Die Benennung ist verpflichtend, wenn mindestens einer dieser Punkte zutrifft:
- In der Regel mindestens 20 Personen sind ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt (§ 38 BDSG).
- Sie führen Verarbeitungen durch, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen.
- Sie verarbeiten personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Markt- oder Meinungsforschung.
- Ihre Kerntätigkeit erfordert eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von Personen.
- Ihre Kerntätigkeit besteht in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Datenkategorien oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten.
Unter 20 Personen? Auch unter 20 Personen kann eine Benennungspflicht bestehen. Ist keine Benennung erforderlich, bleiben die für Ihre Verarbeitung geltenden Datenschutzanforderungen bestehen. Dazu gehören insbesondere angemessene Sicherheitsmaßnahmen, erforderliche Datenschutzhinweise, Betroffenenrechte und die Prüfung von Datenpannen. Ein Verarbeitungsverzeichnis ist bei regelmäßigem Umgang mit Kunden-, Beschäftigten- oder Patientendaten in der Regel erforderlich. AV-Verträge benötigen Sie, soweit tatsächlich Auftragsverarbeitung vorliegt.
Was wir als Ihr Datenschutzbeauftragter übernehmen
Beraten
Wir beantworten Ihre Fragen zu neuen Software-Tools, Kundenanfragen, Mitarbeiterdaten, Fotos und Websites. Verständlich und mit konkreter Empfehlung.
Überwachen
Wir prüfen regelmäßig, ob Abläufe, Verträge und Dokumentation zum gelebten Alltag passen, und geben Ihnen einen jährlichen Datenschutzbericht.
Dokumentieren
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, technische und organisatorische Maßnahmen, Löschkonzept und AV-Verträge: Wir erstellen und pflegen sie mit Ihnen.
Schulen
Ihr Team erfährt, worauf es im Alltag ankommt: E-Mails, Passwörter, Telefonauskünfte, Phishing. Mit Teilnahmenachweis für Ihre Unterlagen.
Bei Pannen helfen
Falsch versendete E-Mail, gestohlener Laptop, Hackerangriff: Wir bewerten den Vorfall, formulieren die Meldung an die Behörde und begleiten Sie.
Ansprechpartner sein
Für Kunden, Patienten, Mitglieder und die Aufsichtsbehörde sind wir die benannte Kontaktstelle für alle Datenschutzanfragen und Auskunftsersuchen.
Interne und externe Betreuung im Vergleich
| Interner DSB | Externer DSB (Fi-Lo) | |
|---|---|---|
| Fachkunde | Erforderliche Fachkunde aufbauen und Arbeitszeit einplanen | Datenschutzbeauftragter (TÜV), Zertifikat erworben 2018 |
| Fortbildung | Regelmäßige Fortbildung und Zeit erforderlich | inklusive |
| Kündigungsschutz | Bei verpflichtender Benennung besonderer arbeitsrechtlicher Schutz, grundsätzlich auch ein Jahr nach der Tätigkeit | Kein arbeitsrechtlicher Sonderkündigungsschutz; gesetzlicher Abberufungsschutz und Vertragsfristen bleiben zu beachten |
| Interessenkonflikt | Geschäftsführung, IT- und Personalleitung scheiden aus | Mögliche Interessenkonflikte sind vor und während der Betreuung zu prüfen |
| Kosten | Arbeitszeit, Schulung, Haftungsrisiko | Festpreis ab 89 € im Monat |
Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten
Was ist der Unterschied zwischen internem und externem Datenschutzbeauftragten?
Ein interner Datenschutzbeauftragter ist ein eigener Mitarbeiter und benötigt Fachkunde, Fortbildung, ausreichende Zeit und Unabhängigkeit. Bei verpflichtender Benennung besteht besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz. Bei einer externen Beauftragung besteht kein Arbeitsverhältnis mit Ihrem Unternehmen. Die gesetzlichen Regeln zur unabhängigen Aufgabenwahrnehmung und Abberufung gelten dennoch. Unser Dienstleistungsvertrag ist nach den vereinbarten Fristen kündbar; regulär beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Laufzeitende.
Wie läuft die Benennung ab?
Sie benennen uns schriftlich, wir übernehmen die Meldung der Kontaktdaten an die zuständige Aufsichtsbehörde (in Rheinland-Pfalz der LfDI RLP) und Sie veröffentlichen die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, etwa in Ihrer Datenschutzerklärung. Die Vorlagen dafür bekommen Sie von uns.
Haftet der Datenschutzbeauftragte für Verstöße?
Verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes bleibt das Unternehmen. Der Datenschutzbeauftragte berät, überwacht und weist auf Risiken hin. Seine Bestellung überträgt die Verantwortung nicht auf ihn und garantiert keinen Schutz vor Bußgeldern oder Schadensersatz.
Wie schnell erreichen wir Sie im Notfall?
Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr telefonisch und per E-Mail. Datenschutzverletzungen müssen unverzüglich bewertet werden; die Frist für erforderliche Behördenmeldungen läuft auch am Wochenende. Ein interner Notfall- und Vertretungsprozess ist deshalb erforderlich.
Weitere Leistungen
Externer Datenschutzbeauftragter
Wir übernehmen die gesetzliche Rolle, laufend und zum Festpreis.
Mehr erfahren
Datenschutz-Audit
Bestandsaufnahme mit klarem Maßnahmenplan, nach Dringlichkeit sortiert.
Mehr erfahren
Dokumentation & Website-Check
VVT, TOM, erforderliche AV-Vereinbarungen und Prüfung Ihrer Website auf Datenschutzanforderungen.
Mehr erfahren
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
15 Minuten am Telefon: Wir klären, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen und was er Sie kosten würde. Unverbindlich.