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Datenschutzbeauftragter für Vereine: Ehrenamt ohne Datenschutz-Sorgen

Sportverein, Musikverein, Förderverein oder Feuerwehrverein: Wir entlasten den Vorstand bei Datenschutzfragen und Dokumentation. Verantwortlich bleibt der Verein. Für gemeinnützige Vereine bieten wir einen Tarif ab 49 € netto im Monat an; die vollständigen Konditionen stehen auf der Preisseite.

  • Datenschutzbeauftragter (TÜV), Zertifikat erworben 2018
  • Persönlich vor Ort im Umkreis von 100 km
  • Gemeinnützige Vereine ab 49 € netto/Monat
Tisch im Vereinsheim mit Mitgliederordner und Kasse
Pflicht oder nicht?

Braucht Ihr Verein einen Datenschutzbeauftragten?

Auch für Vereine gilt § 38 BDSG: Sind in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden. Ehrenamtliche zählen mit, etwa Vorstand, Kassierer, Übungsleiter oder Abteilungsleiter, die regelmäßig mit Mitgliederlisten am Computer oder Smartphone arbeiten.

Die meisten Vereine liegen darunter. Die DSGVO selbst gilt aber unabhängig von der Größe, und gerade bei Fotos, Mitgliederlisten und Newslettern entstehen schnell Konflikte.

Wichtig: Auch ohne Benennungspflicht gelten die auf Ihre Verarbeitung anwendbaren Datenschutzanforderungen. Bei einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde oder nach einer Beschwerde müssen Sie nachweisen können, dass Sie sie erfüllen.

Pflicht kostenlos prüfen lassen

Typische Themen

Worauf es in Ihrer Branche ankommt

Mitgliederverwaltung

Aufnahmeantrag, Datenschutzhinweise, Beitragseinzug per SEPA und Löschung nach dem Austritt.

Fotos und Veröffentlichungen

Bilder von Turnieren, Festen und Proben auf Website, Facebook, Instagram oder in der Lokalzeitung.

Kinder und Jugendliche

Einwilligung der Eltern, Notfalldaten bei Freizeiten und Ausflügen, Teilnehmerlisten.

Messenger-Gruppen

WhatsApp-Gruppen für Mannschaften und Abteilungen und warum Signal oder Threema oft die bessere Wahl sind.

Weitergabe an Verbände

Meldungen an Landessportbund, Fachverbände und Versicherungen.

Vereinswebsite

Impressum, Datenschutzerklärung, Kontaktformular, Vereinsportale und Spendentools.

Häufige Fragen

Fragen aus der Praxis

Dürfen wir Fotos vom Vereinsfest veröffentlichen?

Für das Fotografieren und Veröffentlichen brauchen Sie eine passende Rechtsgrundlage. Bei Übersichtsaufnahmen einer Veranstaltung kann nach dokumentierter Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse in Betracht kommen. Ein sichtbarer Hinweis informiert die Besucher, ersetzt die Abwägung aber nicht. Prüfen Sie Zweck, Bildinhalt und Veröffentlichungskanal. Bei erkennbaren Minderjährigen, sensiblen Situationen und hervorgehobenen Porträts für Vereinswerbung sollten Sie regelmäßig eine nachweisbare, zweckbezogene Einwilligung einholen.

Darf der Vorstand die Mitgliederliste an alle Mitglieder schicken?

Nicht ohne Weiteres. Eine vollständige Liste mit Adressen und Geburtsdaten an alle ist meist unzulässig. Für bestimmte Zwecke, etwa ein Minderheitenbegehren nach § 37 BGB, kann eine Herausgabe aber erforderlich sein.

Wer haftet im Verein für Datenschutzverstöße?

Verantwortlich ist der Verein, vertreten durch den Vorstand. Ehrenamtliche Vorstände sind durch § 31a BGB bei leichter Fahrlässigkeit geschützt, der Verein selbst aber nicht vor Bußgeldern.

Was kostet der Vereinstarif?

Für gemeinnützige Vereine 49 € netto im Monat oder 490 € netto im Jahr. Enthalten sind Benennung, Vorlagen, Beratung per Telefon und E-Mail und eine jährliche Online-Schulung für den Vorstand. Hinzu kommen 19 % USt. und bei zwölf Monaten Laufzeit einmalig 190 € netto Einrichtung.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

15 Minuten am Telefon: Wir klären, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen und was er Sie kosten würde. Unverbindlich.