FAQ
Häufige Fragen zum Datenschutzbeauftragten
Die wichtigsten Antworten zu Pflicht, Kosten, Aufgaben und Ablauf. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an.
- Datenschutzbeauftragter (TÜV), Zertifikat erworben 2018
- Persönlich vor Ort im Umkreis von 100 km
- Unternehmen ab 89 €, gemeinnützige Vereine ab 49 € netto/Monat
Was macht ein Datenschutzbeauftragter?
Er unterrichtet und berät das Unternehmen und die Beschäftigten zu ihren Datenschutzpflichten, überwacht die Einhaltung der DSGVO, schult die Mitarbeitenden, berät bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, arbeitet mit der Aufsichtsbehörde zusammen und ist Anlaufstelle für Betroffene (Art. 39 DSGVO).
Ab wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?
Eine Benennung ist erforderlich, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten (§ 38 BDSG). Unabhängig von der Personenzahl kann die Pflicht insbesondere bei einer erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung, geschäftsmäßiger Verarbeitung zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung sowie für Markt- oder Meinungsforschung bestehen. Nach Art. 37 Abs. 1 DSGVO gilt sie außerdem, wenn die Kerntätigkeit eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von Personen erfordert oder in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Datenkategorien beziehungsweise von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten besteht.
Wer zählt zu den 20 Personen?
Alle, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten an Computer, Tablet oder Smartphone arbeiten: Angestellte, Teilzeitkräfte, Auszubildende, Praktikanten, freie Mitarbeitende und im Verein Ehrenamtliche. Gezählt werden Köpfe, nicht Vollzeitstellen.
Was passiert, wenn kein Datenschutzbeauftragter benannt ist, obwohl es Pflicht wäre?
Die Aufsichtsbehörde kann ein Bußgeld verhängen, für Verstöße gegen Art. 37 bis 39 DSGVO bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. In der Praxis fällt das Fehlen meist bei einer Beschwerde oder Datenpanne auf.
Darf der Geschäftsführer selbst Datenschutzbeauftragter sein?
Nein. Geschäftsführung, Inhaber und in der Regel auch IT- und Personalleitung haben einen Interessenkonflikt, weil sie sich selbst kontrollieren müssten.
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Gemeinnützige Vereine ab 49 € netto im Monat. Unternehmen im Basispaket bis zehn Mitarbeitende ab 89 €, Standard bis 25 Mitarbeitende 149 € und Komfort bis 50 Mitarbeitende 249 € netto im Monat. Praxen und Kanzleien starten im Standardpaket bei 149 €; MVZ gehören zum Komfortpaket. Zzgl. 19 % USt. und bei zwölf Monaten Laufzeit einmalig 190 € netto Einrichtung. Alle Konditionen finden Sie auf der Preisseite.
Wie lange dauert es, bis wir einen Datenschutzbeauftragten haben?
Die Benennung ist nach Vertragsschluss sofort möglich. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde übernehmen wir in der Regel innerhalb einer Woche.
Was müssen wir bei einer Datenpanne tun?
Datenschutzverletzungen sind unverzüglich zu bewerten und zu dokumentieren. Meldepflichtige Verletzungen melden Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO). Bei voraussichtlich hohem Risiko sind die Betroffenen grundsätzlich unverzüglich zu benachrichtigen; die Ausnahmen des Art. 34 Abs. 3 DSGVO sind zu prüfen. Auftragsverarbeiter informieren ihren Auftraggeber unverzüglich. Wir unterstützen Sie bei der Bewertung und Formulierung.
Arbeiten Sie auch per Video oder Telefon?
Ja. Vieles lässt sich telefonisch, per E-Mail oder Videocall klären. Für Bestandsaufnahmen, Audits und Schulungen kommen wir gern persönlich vorbei.
Welche Region betreuen Sie?
Von Emmelshausen aus den Umkreis von rund 100 km: Rhein-Hunsrück-Kreis, Koblenz und Mittelrhein, Cochem und Mosel, Bad Kreuznach und Nahe, Mainz, Bingen und Rheinhessen.
Sind Sie an eine Schweigepflicht gebunden?
Ja. Der Datenschutzbeauftragte ist nach Art. 38 Abs. 5 DSGVO und § 6 Abs. 5 BDSG zur Verschwiegenheit verpflichtet. Für Berufsgeheimnisträger wie Ärzte und Anwälte verpflichten wir uns zusätzlich nach § 203 StGB.
Brauchen wir trotz Datenschutzbeauftragtem noch etwas zu tun?
Ja, die Verantwortung bleibt beim Unternehmen. Wir sorgen aber dafür, dass Sie genau wissen, was zu tun ist, und erledigen den Großteil der Dokumentation mit Ihnen gemeinsam.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
15 Minuten am Telefon: Wir klären, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen und was er Sie kosten würde. Unverbindlich.